Wichtige Informationen zur Blauzungenkrankheit
Die Firma SAN VET aus Höltinghausen hat die Auslieferung des autogenen Impfstoffes gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit gestoppt und ruft alle ausgelieferten Chargen zurück:
Stellungnahme zum Rückruf aller bisher ausgelieferten Chargen des
autogenen Impfstoffes gegen Bluetonguevirus Serotyp 3 (BTV-3)
ANIVAC BTV-3 durch die Firma SAN Group Biotech Germany GmbH
Die SAN Group Biotech Germany GmbH ruft alle im April 2024
ausgelieferten Chargen des autogenen Impfstoffes gegen
Bluetonguevirus Serotyp 3 (BTV-3) ANIVAC BTV-3 zurück, da bei
Nachuntersuchungen Mängel bei Inprozesskontrollen festgestellt wurden
und es nach Impfung zu Nachweisen des Virus mittels PCR kam. Die
Verabreichung des Impfstoffes ist umgehend zu stoppen. Bereits geimpfte
Tiere sind regelmäßig tierärztlich zu beobachten.
Von einer Verbringung bereits geimpfter Tiere in BTV-3 freie Zonen ist
abzusehen.
Stand 22. April 2024; SAN Group Biotech Germany GmbH
Mühlenstrasse 13, 49685 Höltinghausen
Informationen zur Blauzungenkrankheit, dem aktuellen Sachstand sowie betroffener Gebiete in Hessen finden sich auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/blauzungenkrankheit.
Eine jeweils aktuelle Übersicht zum Tierseuchengeschehen kann beim Friedrich-Löffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ eingesehen werden.
Wichtig für Ziegenhaler und -züchter sind insbesondere die Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern innerhalb von Sperrgebieten. Innerhalb des BTV8-Sperrgebiets, das auch andere Mitgliedstaaten umfassen kann, können Wiederkäuer ohne Impfung oder Laboruntersuchung mit behördlicher Genehmigung verbracht werden, soweit die Tiere zum Zeitpunkt des Verbringens keine Krankheitssymptome zeigen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen, und der Betrieb nicht wegen Blauzungenkrankheit gesperrt ist.
Das Verbringen zum Zwecke der Schlachtung von nicht geimpften Wiederkäuern ist ebenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt.
Bei Fragen empfehlen wir dringend sich an das jeweils zuständige Veterinäramt zu wenden.