Wichtige Informationen zur Blauzungenkrankheit
BLAUZUNGENKRANKHEIT | STAND 07.08.2024
40 wichtige Fragen zu BTV-3
15.08.2024
nachdem nun auch in Bayern erstmals die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde, besitzt ab sofort kein Bundesland mehr den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1- 24).
Innerhalb Deutschlands müssen bezüglich der Blauzungenkrankheit bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten wie z.B. Rinder, Schafe und Ziegen keine Vorgaben mehr berücksichtigt werden.
Tiere mit Krankheitssymptomen dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden.
Wir appellieren nochmal an alle Betriebe Ihre Bestände gegen BTV-3 zu impfen.
Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.
Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.
Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK.
Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.
Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.
Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.
Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.
Informationen zur Blauzungenkrankheit, dem aktuellen Sachstand sowie betroffener Gebiete in Hessen finden sich auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/blauzungenkrankheit.
Eine jeweils aktuelle Übersicht zum Tierseuchengeschehen kann beim Friedrich-Löffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ eingesehen werden.
Wichtig für Ziegenhaler und -züchter sind insbesondere die Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern innerhalb von Sperrgebieten. Innerhalb des BTV8-Sperrgebiets, das auch andere Mitgliedstaaten umfassen kann, können Wiederkäuer ohne Impfung oder Laboruntersuchung mit behördlicher Genehmigung verbracht werden, soweit die Tiere zum Zeitpunkt des Verbringens keine Krankheitssymptome zeigen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen, und der Betrieb nicht wegen Blauzungenkrankheit gesperrt ist.
Das Verbringen zum Zwecke der Schlachtung von nicht geimpften Wiederkäuern ist ebenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt.
Bei Fragen empfehlen wir dringend sich an das jeweils zuständige Veterinäramt zu wenden.