Wichtige Informationen zur Blauzungenkrankheit


Rückruf des Impfstoffs ANIVAC BTV-3 (Niedersachsen)

Die Firma SAN VET aus Höltinghausen hat die Auslieferung des autogenen Impfstoffes gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit gestoppt und ruft alle ausgelieferten Chargen zurück:

 

Stellungnahme zum Rückruf aller bisher ausgelieferten Chargen des

autogenen Impfstoffes gegen Bluetonguevirus Serotyp 3 (BTV-3)

 

ANIVAC BTV-3 durch die Firma SAN Group Biotech Germany GmbH

Die SAN Group Biotech Germany GmbH ruft alle im April 2024

ausgelieferten Chargen des autogenen Impfstoffes gegen

Bluetonguevirus Serotyp 3 (BTV-3) ANIVAC BTV-3 zurück, da bei

Nachuntersuchungen Mängel bei Inprozesskontrollen festgestellt wurden

und es nach Impfung zu Nachweisen des Virus mittels PCR kam. Die

Verabreichung des Impfstoffes ist umgehend zu stoppen. Bereits geimpfte

Tiere sind regelmäßig tierärztlich zu beobachten.

Von einer Verbringung bereits geimpfter Tiere in BTV-3 freie Zonen ist

abzusehen.

 

Stand 22. April 2024; SAN Group Biotech Germany GmbH

Mühlenstrasse 13, 49685 Höltinghausen


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Verbringung im Sperrgebiet
Erklärung Tierhalter für das Verbringen
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Informationen für Tierhalter zum Eintrag der Impfung im HIT-System
Impfeintrag - HIT -Tierhalter.pdf
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Informationen zur Blauzungenkrankheit, dem aktuellen Sachstand sowie betroffener Gebiete in Hessen finden sich auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/blauzungenkrankheit.

 

Eine jeweils aktuelle Übersicht zum Tierseuchengeschehen kann beim Friedrich-Löffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ eingesehen werden.

 

Wichtig für Ziegenhaler und -züchter sind insbesondere die Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern innerhalb von Sperrgebieten. Innerhalb des BTV8-Sperrgebiets, das auch andere Mitgliedstaaten umfassen kann, können Wiederkäuer ohne Impfung oder Laboruntersuchung mit behördlicher Genehmigung verbracht werden, soweit die Tiere zum Zeitpunkt des Verbringens keine Krankheitssymptome zeigen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen, und der Betrieb nicht wegen Blauzungenkrankheit gesperrt ist.

Das Verbringen zum Zwecke der Schlachtung von nicht geimpften Wiederkäuern ist ebenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt. 

 

Bei Fragen empfehlen wir dringend sich an das jeweils zuständige Veterinäramt zu wenden.