Aktuelle Mitteilungen


Maul- und Klauenseuche;                                                    Hessisches Landwirtschaftsministerium rät weiter zur Vorsicht

Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg appelliert das Landwirtschaftsministerium an Landwirte und Tierhalter, weiterhin wachsam zu sein, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und auf Symptome zu achten.

Hier die Pressemittelung vom 27.01.2025:

 

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HMLU Pressemitteilung 27.01.2025
Hessisches Landwirtschaftsministerium rä
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Maul- und Klauenseuche; Infoveranstaltung am 30.01.2025

Online - Veranstaltung

„Aktuelle Entwicklungen in der Maul- und Klauenseuche – Wissen, Prävention, Schutz“

am 30.01.2025 19:00 bis 20:00 Uhr

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MKS Infoveranstaltung 30.01.2025
fokus-tierwohl Veranstaltung - Aktuelle
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Informationen zur Biosicherheit

Bitte finden Sie im Anhang einige wichtige Informationen, wie Sie die Biosicherheitsmaßnahmen für Ihren Betrieb einhalten und umsetzen können

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Biosicherheit Schafe und Ziegen
230206_Broschüre Biosicherheit Schafe &
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Biosicherheitsmaßnahmen
Graphik Biosicherheitsmaßnahmen.pdf
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Plakat Biosicherheit
Plakat Biosicherheit Schaf & Ziege_LFI W
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LLH-Zaunbauseminar am 01.03.2025 in Kassel

Die Herdenschutzberatung des LLHs führt am 01.03.2025 ein weiteres Zaunbauseminar zur Anwendung von Mobilzäunen durch.

 

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Zaunbauseminar 2025
LLH Zaunbauseminar März 2025.pdf
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PsTbc-Proben von Schafen

wichtige Info der Tierseuchenkasse für diejenigen unter Euch, die Schafe und Ziegen gemeinsam halten und am PsTbc-Sanierungsprogramm teilnehmen:

 

„bei Untersuchungen auf Pseudotuberkulose im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes können in gemischten Beständen die Proben für Schafe in einer separaten Abrechnung  (SchafGD) ebenfalls über den Tiergesundheitsdienst abgerechnet werden.

In diesem Fall muss bei der Antragsstellung die Tierart „Schafe“ mit angekreuzt werden.

Proben für Schafe können nur abgerechnet werden, wenn in dem Bestand auch Ziegen vorhanden sind.“

 


Hinweis

Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren

 

Zum 21.04.2021 traten neue EU-Verordnungen im Tiergesundheitsrecht in Kraft. Inzwischen sind neue zusätzliche Regelungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Ziegen innerhalb der EU zu beachten, die nachfolgend kurz erläutert werden.

Neben der Anforderung im Hinblick auf TSE sind bei Ziegen hinsichtlich Tuberkulose weitere tierseuchenrechtlichen Anforderungen in Hinblick auf den Mycobacterium-tuberculosis-Komplex nach Artikel 15 Absatz 3 im Zusammenhang mit Anhang II Teil 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 erfüllen.

 

Danach dürfen Ziegen nur dann in einen anderen Mitgliedstaat der EU verbracht werden, wenn sie aus einem Betrieb kommen, in dem bei den im Betrieb gehaltenen Ziegen zumindest während der letzten 12 Monate vor dem Abgang folgende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden:

  • Fleischuntersuchung aller geschlachteten Ziegen
  • Sektion aller gefallenen Ziegen älter als 9 Monate
  • jährlicher Gesundheitsbesuch durch einen Tierarzt
  • jährliche Tuberkulinisierung mit Negativbefund aller Ziegen, die zu Zuchtzwecken gehalten werden

Konkret bedeutet dies, dass auch für Ziegenhalter, die sich dem Scrapie angeschlossen haben und nach Erhalt des Status „Betrieb mit kontrolliertem Risiko für klassische Scrapie“ 2021 endlich wieder Ziegen innergemeinschaftlich verbringen konnten, dies nun vorerst nicht mehr möglich ist!

Die Planung der Umsetzung des Tuberkulose-Überwachungsprogramms befindet sich derzeit noch in Abstimmung auf Bundesebene. Ob eine finanzielle Unterstützung zur Einhaltung dieser Vorgaben erfolgen wird oder ob es Ausnahmen von den Regelungen nach Buchstabe b und d geben wird, ist noch nicht absehbar.

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2023-07-03_Informationsschreiben_Mindest
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