Hier finden Sie das Merkblatt "Informationen zum aktuellen BTV3-Infektionsgeschehen und dem möglichen Schutz empfänglicher Nutztiere vor einer BTV3-Infektion" des BMEL. Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an Tierhalterinnen und Tierhalter und auch Tierärztinnen und Tierärzte mit der dringenden Empfehlung, die von ihnen gehaltenen oder betreuten für das Blauzungenvirus Serotyp 3 empfänglichen Tiere zu impfen.
Vor dem Hintergrund der bald beginnenden Gnitzensaison und dem dadurch zu erwartenden Wiederaufleben des BTV3-Infektionsgeschehens in Deutschland ist hierbei dringende Eile geboten, um rechtzeitig eine Immunisierung der Tiere mit den derzeit in der Anwendung gestatteten verschiedenen BTV3-Impfstoffen zu erreichen.
Das Merkblatt und weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
BMEL - Tierseuchen - Blauzungenkrankheit (BT)
Außerdem finden Sie hier die Veröffentlichung des FLI zu den serologischen Untersuchungen der 3 gestatteten Impfstoffe. Die letzte Empfehlung der StIKoVet zu BTV3 vom 10.09.2024 finden Sie ebenfalls hier.
15.08.2024
nachdem nun auch in Bayern erstmals die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde, besitzt ab sofort kein Bundesland mehr den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1- 24).
Innerhalb Deutschlands müssen bezüglich der Blauzungenkrankheit bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten wie z.B. Rinder, Schafe und Ziegen keine Vorgaben mehr berücksichtigt werden.
Tiere mit Krankheitssymptomen dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden.
Wir appellieren nochmal an alle Betriebe Ihre Bestände gegen BTV-3 zu impfen.
Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.
Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.
Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK.
Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.
Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.
Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.
Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.
Informationen zur Blauzungenkrankheit, dem aktuellen Sachstand sowie betroffener Gebiete in Hessen finden sich auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Blauzungenkrankheit | landwirtschaft.hessen.de.
Eine jeweils aktuelle Übersicht zum Tierseuchengeschehen kann beim Friedrich-Löffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter Blauzungenkrankheit | Friedrich-Loeffler-Instituteingesehen werden.
Wichtig für Ziegenhaler und -züchter sind insbesondere die Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern innerhalb von Sperrgebieten. Innerhalb des Sperrgebiets, das auch andere Mitgliedstaaten umfassen kann, können Wiederkäuer ohne Impfung oder Laboruntersuchung mit behördlicher Genehmigung verbracht werden, soweit die Tiere zum Zeitpunkt des Verbringens keine Krankheitssymptome zeigen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen, und der Betrieb nicht wegen Blauzungenkrankheit gesperrt ist.
Das Verbringen zum Zwecke der Schlachtung von nicht geimpften Wiederkäuern ist ebenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt.
Bei Fragen empfehlen wir dringend sich an das jeweils zuständige Veterinäramt zu wenden.
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