Beutegreifer


Hier geht es zum Wolfszentrum Hessen, der Seite des HLNUG

In seiner Pressemitteilung vom 30.11.2022 ruft das HLNUG alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in ganz Hessen dazu auf, ihre Tiere sachgerecht zu schützen.

Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:

 

Neues Wolfsterritorium im Bereich Wetterau und Hochtaunuskreis (hlnug.de)

 

Und hier noch eine Pressemeldung aus der Hessenschau

 

Wölfe in Hessen: Wolfszentrum rechnet mit Nachwuchs in allen Rudeln | hessenschau.de | Panorama


Pressemitteilung des HZZV zum Wolfsmanagementplan -   Keine Prävention aber erhebliche Bedrohung für gefährdete Arten

 

Der HZZV hat gemeinsam mit weiteren, die Weidetierhaltung vertretenden Verbänden aufgrund der offiziellen Vorstellung des Wolfsmanagementplans am 20.04.2021 durch das MKULV nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht.

 

 

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20210525 Pressemitteilung_Wolfsmanagemen
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Stellungnahme des HZZV zum Entwurf des Wolfsmanagementplans

Gemeinsam mit dem Hessischen Verband für Schafzucht und –haltung e.V., der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft e.V. und dem Verband Ökologischer Landbau in Hessen e.V. hat der HZZV eine Stellungnahme gegenüber dem HMUKLV zum übersandten Entwurf des Wolfsmanagementplans abgegeben und darüber hinaus ergänzend auf weitere Punkte hingewiesen, die vor einer Einführung des Wolfsmanagementplans nach Ansicht des HZZV zwingend zu klären sind.

 

Da der HZZV neben der Einbindung aller Betroffener auch ein vollständige und transparente Information der Öffentlichkeit für wichtig erachtet finden Sie die ergänzende Stellungnahme nachfolgend.

 

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Stellungnahme HZZV zum Entwurf WMP.pdf
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Mitteilung zur BfN-Studie "Management von Großraubtieren"

Anbei finden Sie die gemeinsame Stellungnahme vom Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände zur durch das BfN veröffentlichten Studie „Management von Großraubtieren in Deutschland“.

 

Es ist erstaunlich, dass damit zwar ein Beschluss der Umweltministerkonferenz aus dem Jahre 2017 umgesetzt wurde, viele andere Beschlüsse der letzten Umweltministerkonferenzen, die Klarheit beim Herdenschutz geben würden, nach wie vor nicht umgesetzt worden sind und nicht beachtet werden. Trotz häufiger anderslautender politischer Beteuerungen die Weidetierhaltung zu unterstützen, wurde selbst die seitens BDZ und VFL vor wenigen Woche an die Umweltministerkonferenz gerichtete Bitte, wegen dieser fehlenden Umsetzung das Thema Wolf und Herdenschutz erneut auf die Tagesordnung zu setzen, nicht beachtet.

 

Die in der Studie genannten Zahlen für das Bestandsmanagement würden der Schaf- und Ziegenhaltung jegliche Existenzgrundlage nehmen.

 

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2020-05-19 VDLBDZ PM final BfN Studie.pd
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Bundesrat beschließt endgültig Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes u. erneuert Forderung nach Einführung einer Weidetierprämie

Das Plenum des Deutschen Bundesrates hat am 14.02.2020 die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abschließend beschlossen. Ferner wurden die beiden letzten Sätze der Umweltausschussempfehlung, für Einführung einer Weidetierprämie ebenfalls beschlossen.

 

Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt. Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.

 

Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können. Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.

 

Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.

 

Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen nach Aussage des Bundesrates die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

 

Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.

 

In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.

 

Für eine Weidetierprämie hatten sich die Länder bereits in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative (BR-Drs. 141/19 (B)) ausgesprochen.

 

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

 


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Ansprechpartner der Behörden bei einem vermuteten Wolfsriss
Ansprechpartner der Behörden bei einem v
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Maßnahmen des Weidetierhalters nach einem vermuteten Wolfsriss
Maßnahmen des Weidehalters nach einem ve
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Informationen zum Einsatz von Herdenschutzhunden in hessischen Weidegebieten
Herdenschutzhunde in hessischen Weidegeb
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Bundesratsentschlüsse zu Weidetierprämien für Schafe und Ziegen sowie Herdenschutz

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 in seiner Plenumssitzung wichtige Beschlüsse zu den Themen Weidetierprämie und Herdenschutz gefasst.

 

So wird die Bundesregierung gebeten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhaltern und zur Honorierung ihrer Biodiversitätsleistungen eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf oder Ziege in der Weidetierhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen. Die Zahlungen sollen aus der ersten Säule der GAP geleistet werden. Ähnliche Prämien gibt es in 22 von 28 EU-Mitgliedsländern. Die Begründung  

 

Der Entschluss kann unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/141-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 eingesehen werden.

 

Daneben hat der von der Bundesregierung formulierte Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ebenso mehrheitlich den Bundesrat passiert. Vorgesehen ist darin, die Entnahme von Wölfen bereits bei dem Auftreten von ernsten Schäden zu ermöglichen. Bislang ist dies erst bei einem erheblichen Schaden vorgesehen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit zum Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung dieser Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis zum Ausbleiben von Schäden vorgesehen. Das Füttern und Anlocken mit Futter von Wölfen soll verboten und die Entnahme von Hybriden zwischen Wolf und Hund zwingend vorgegeben werden.

 

Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen. Neben Beratung und Dokumentation soll die Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgen und zusammen mit den Tierhalterverbänden erarbeitet werden.