Ziegenzucht in Hessen

 

 

Herzlich Willkommen

 


Aktuelle Informationen finden Sie ab sofort unter "Aktuelles"

- Online-Veranstaltung: Möglichkeiten der Untersuchung und Erhaltung der genetischen       Diversität bei (gefährdeten) Nutztier-Rassen am 20.11.2024

 

- Ziegenkirmes in Ober-Bessingen u. Staatsehrenpreis für Familie Stoll

 

- Lehrgänge

 

- neuer Vorstand gewählt

 

- Info der TSK zu PsTbc-Proben bei Betrieben mit Schafen und Ziegen

  

- Hinweis zur innergemeinschaftlichen Verbringung


15.08.2024

Blauzungenkrankheit

Kein Bundesland in Deutschland mehr BTV-frei

nachdem nun auch in Bayern erstmals die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde, besitzt ab sofort kein Bundesland mehr den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1- 24).

 

 

Innerhalb Deutschlands müssen bezüglich der Blauzungenkrankheit bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten wie z.B. Rinder, Schafe und Ziegen keine Vorgaben mehr berücksichtigt werden.

 

Tiere mit Krankheitssymptomen dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden.


ACHTUNG!

Blauzunge (BTV3) bei Rind im Vogelsbergkreis nachgewiesen - Hessen verliert Freiheitsstatus

 

Wir appellieren nochmal an alle Betriebe Ihre Bestände gegen BTV-3 zu impfen.         

 

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.

Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.

 

Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK.

Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.

Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.

 

Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.

Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.


BLAUZUNGENKRANKHEIT | STAND 07.08.2024

 

40 wichtige Fragen zu BTV-3


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